Schwimmen und Bootfahren

Die Villa ist mit einem Ruderboot ausgestattet, das dem Kunden während der Mietzeit (natürlich nicht im Winter) zur freien Verfügung steht.

Tragen Sie beim Bootfahren immer eine richtig angelegte Sicherheitsweste!

Stehen Sie beim Bootfahren nicht auf, das Boot kann leicht kentern!

Der beste Ort zum Schwimmen ist entweder der Strand oder der Pier. Gesunder Menschenverstand ist die beste Sicherheitsausrüstung beim Schwimmen (und auch sonst)!

Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von Wasser!

Achten Sie im Winter auf schwaches Eis!

Auch wenn der See komplett vereist erscheint, ist das Eis nicht unbedingt stark genug, um eine Person zu tragen!

Feuer machen

Feuermachen ist nur an ausgewiesenen Stellen und Bereichen erlaubt:

  • Saunaofen
  • Kamin
  • Außengrill

Achten Sie beim Nachlegen von Brennholz darauf, dass bei geöffneter Luke keine Funken außerhalb des Kamins fliegen. Lassen Sie die Luke nicht über einen längeren Zeitraum geöffnet! Beim Verbrennen von Holz, ob im Saunaofen oder Kaminofen, unbedingt die Rauchabzüge öffnen! Es ist auch unbedingt erforderlich, die Rauchabzüge so lange offen zu halten, wie der Brennvorgang abgeschlossen ist (die Kohlen sind komplett schwarz ohne jegliche Funken).

Beim Abbrennen von Kerzen die Kerzen immer auf einer nicht brennbaren Unterlage und nicht umfallen lassen!

Das Rauchen ist in Innenräumen nicht gestattet.

Lassen Sie die Zigarettenstummel nicht im Hof ​​liegen!

Die Villa verfügt über eine Feuerlöschdecke in der Lobby/Flur.

IM NOTFALL

Wann 112 anrufen?

In Finnland verwenden wir nur eine Notrufnummer, 112. Die gleiche Notrufnummer 112 funktioniert in allen EU-Ländern. Die Notrufnummer 112 können Sie von jedem Telefon aus kostenlos und ohne Vorwahl anrufen. Sie können die 112 auch von einem ausländischen Mobilfunkanschluss aus anrufen. Sie benötigen weiterhin keine Vorwahl, wählen Sie einfach die 112.

Rufen Sie im Notfall 112 an

In Finnland gibt es nur eine Notrufnummer. Bitte rufen Sie die Notrufnummer nicht an, es sei denn, Sie haben einen echten Notfall, für den Sie dringend Hilfe von den Behörden (Polizei, Sanitäter, Feuerwehr, Sozialdienste) benötigen.
Notrufe auf dem finnischen Festland werden von geschulten ERC-Mitarbeitern in sechs Notrufzentralen beantwortet. Anrufe werden mit den Worten „Hätäkeskus – Nödcentralen“ beantwortet.

Bitte hören Sie sich die Anweisungen des Betreibers genau an und beantworten Sie seine Fragen kurz und bündig.

Wann sollte man 112 anrufen?

  • Wenn Sie einen Notfall haben oder dringend Hilfe von den Behörden benötigen
  • Wenn Sie wissen oder vermuten, dass das Leben, die Gesundheit, das Eigentum oder die Umwelt einer Person bedroht oder gefährdet ist

So verwenden Sie die Notrufnummer richtig

Der Missbrauch der Notrufnummer ist strafbar. Unnötige Anrufe können zu Verzögerungen bei der Reaktion auf echte Notfälle führen und fatale Folgen haben. 

Die E-Mail-Adressen der Emergency Response Center Agency können nicht verwendet werden, um Notfälle zu melden. 
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrer Situation um einen Notfall handelt, ist es immer besser, auf Nummer sicher zu gehen und die Notrufnummer anzurufen. Rufen Sie nach Möglichkeit selbst an. Wenn Sie eine andere Person bitten, den Anruf in Ihrem Namen zu tätigen, kann dies zu Verzögerungen bei der Bereitstellung von Hilfe führen.

Verwenden Sie nicht die Notrufnummer 

  •  für allgemeine Anfragen oder um Rat zu fragen,
  •  um nicht lebensbedrohliche Störungen wie Stromausfälle zu melden oder wenn die Situation nicht dringend ist.

Jedermannsrechte in Finnland

Jedermannsrechte erlauben Leute zu:

  • sich zu Fuß, auf Skiern und mit dem Fahrrad in der Natur bewegen, wie in Wäldern, Naturwiesen und Gewässern,
  • Pferde reiten,
  • Aufenthalt und vorübergehendes Übernachten in Bereichen, in denen auch Bewegung erlaubt ist,
  • Pflücke wilde Beeren, Pilze und ungeschützte Pflanzen,
  • Winkel- und Eisfisch, und
  • Boot, schwimmen und waschen sich im Wasser und bewegen sich auf Eis.

Jedermannsrechte nicht zulassen Leute zu:

  • die Landnutzung durch den Grundeigentümer stören,
  • sich in Höfen, bebauten Flächen oder bebauten Feldern bewegen,
  • Bäume fällen oder schädigen,
  • trockenes oder umgefallenes Holz nehmen,
  • nimm Moos oder Flechten,
  • zünde ein offenes Feuer auf dem Land eines anderen an,
  • Wohnräume stören, z. B. durch zu nah an Wohnungen campen oder Lärm machen,
  • Abfall in die Umwelt fallen lassen,
  • lass sie Haustiere laufe überall frei, ohne angeleint zu werden,
  • bringen ihren Hund zu einem öffentlichen Strand,
  • ihren Hund in öffentlichen Schwimmbereichen schwimmen lassen,
  • ein motorisiertes Fahrzeug im Gelände fahren,
  • Vogelnester oder Küken stören oder beschädigen,
  • Tiere stören, oder
  • jagen oder fischen ohne die entsprechenden Genehmigungen.

Wenn nicht klar ist, ob eine Tätigkeit in einem Gebiet unter Jedermannsrecht möglich ist oder nicht, sollte vorab eine Vereinbarung mit dem Grundeigentümer getroffen werden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.